Wie alles begann...

Im Jahre 1934 musste die Kirche die Jugendarbeit, die von freien selbständigen Verbänden und Bünden getan wurde, in ihren Schutz nehmen. Die Jugendarbeit durfte nur noch "in kirchlichem Auftrag" weitergeführt werden. So kam es zur Evangelischen Landesjugendstelle und zur Einrichtung eines Landesjugendpfarramtes. Im Amtsblatt hieß es: "Zum Geschäftsbereich des Landesjugendpfarramts gehört erstens die Führung der gesamten Jugendarbeit der Landeskirche...."

Die Schwabenformel...

Nach dem Krieg gelang es, den Verbänden und Bünden ihre Freiheit wieder zu gewähren und gleichzeitig die Verbindung mit der Kirche zu erhalten. Der damalige Landesjugendpfarrer und spätere Oberkirchenrat, Manfred Müller, schuf eine Ordnung, nach der Jungmännerwerk und Mädchenwerk selbständig im Auftrag der Landeskirche arbeiteten.

 

Diese von ihm selbst so genannte "Schwabenformel" schuf eine einzigartige Konstruktion, die bis heute in Kraft ist. Nach ihr arbeitet das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (ejw) "selbständig im Auftrag der Landeskirche". CVJM und Pfadfinder wurden mit dem Evangelischen Jugendwerk verbunden. Im Rahmen der Fusion Jungmännerwerk und Mädchenwerk im Jahre 1971 wurde die Evangelische Jugend auf dem Lande 1975 als korporierter Verband dem Jugendwerk angeschlossen.

Unsere Aufgabe:

Das Landesjugendpfarramt ist eine Einrichtung der Evangelischen Landeskirche, das mit verschiedensten Trägern evangelischer Jugendarbeit eng zusammenarbeitet. Durch die Geschäftsführung in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Württemberg (aejw) hat das Landesjugendpfarramt die Aufgabe, sehr verschiedene Arbeitsgebiete und theologische Schwerpunktsetzungen innerhalb der Evangelischen Jugend im Gespräch miteinander zu halten.

 

Im Auftrag der Kirchenleitung nimmt es die Verantwortung der Landeskirche beim Evangelischen Jugendwerk in Württemberg wahr.

 



Weitere Aufgaben:

  • Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Württemberg (aejw)
  • Die haupt- und nebenamtlichen Bezirksjugendpfarrerinnen und -pfarrer werden durch das Evangelische Landesjugendpfarramt bestellt bzw. in ihrer Arbeit begleitet. Jährliche Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen für Jugendpfarrerinnen und -pfarrer werden angeboten.
  • Grundlagenarbeit für Fragen der Evangelischen Jugendarbeit im allgemeinen, aus der Jugendforschung der Religionspädagogik und anderem.
  • Der Landesjugendpfarrer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendpfarrerinnen und -pfarrer in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus vertritt er die Jugendarbeit der Landeskirche auf EKD-Ebene.
  • Kontakte zu benachbarten Arbeitsgebieten innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Darüber hinaus werden Kontakte zu den ökumenischen Jugendarbeitsverbänden gepflegt.

Bis 2005 gehörten die Arbeitsstelle Musisch-kulturelle Bildung und die landeskirchliche Schülerinnen- und Schülerarbeit zum Evangelischen Landesjugendpfarramt.

 

Seit Januar 2006 sind diese Arbeitsfelder im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg beheimatet. Das Landesjugendpfarramt ist seitdem Teil des Evangelischen Oberkirchenrats.